AGB

Allgemeine Geschäfts Bedingungen
Bauelemente Tomasek
Daniel Tomasek
Albert-Reis-Str. 5
D-88356 Ostrach
Tel.: 07585 93 43 94
Fax: 07585 93 19 80
E-Mail: info@bauelemente-tomasek.de

1. Allgemeines


1.1 Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen AGB (im Folgenden stets Geschäftsbedingungen genannt sind für alle geschäftlichen
Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden rechtsverbindlich. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden von uns nur anerkannt, soweit dies von uns schriftlich bestätigt wird. 1.2 Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1.3 Für die Ausführungen der Leistungen gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B in vollem Umfang als vereinbart. 1.4 Wir und unsere Erfüllungsgehilfen haften nur für vorsätzliche oder grob verschuldete Pflichtverletzungen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird nicht begrenzt.

2. Preise


2.1 Unsere Preise sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, Netto- Preise ohne Umsatzsteuer. Wir berechnen die Umsatzsteuer offen ausgewiesen. Netto-Preise und Umsatzsteuer sind Preisbestandteile.
2.2 Montagepreise sind in unseren Preisen nicht enthalten, es sei denn, es geht aus dem Angebotstext eindeutig hervor, dass die Montageleistung im Angebotspreis enthalten ist.
2.3 Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen.

3. Angebot


3.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Das heißt, ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir ein, uns vom Kunden zuvor übermitteltes, schriftliches Angebot, schriftlich annehmen. Wir sind berechtigt innerhalb 14 Tagen ab Annahme des Angebots vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden erwachsen aus dem Rücktritt keine Ansprüche.
3.2 Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Angeboten, Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen davon sind möglich, soweit diese handelsüblich sind. Das gleiche gilt für Angaben der Werke. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in einer Holzmaserung hinsichtlich Farbe und Furnierbild sind möglich, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind.
3.3 Sämtliche uns telefonisch oder schriftlich mitgeteilte Angaben wie Maße, Gewichte, etc. sind vom Kunden unverzüglich nachzuprüfen und soweit unrichtig, zu beanstanden. Fehlerhafte Angaben seitens des Kunden gehen zu seinen Lasten.
3.4 Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Werden sie missbräuchlich verwendet oder unbefugt an Dritte weitergegeben, so sind wir berechtigt, für den Aufwand zur Erstellung der Unterlagen Schadensersatz zu fordern.
3.5 Der Kunde hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, unsere Fertigungspläne zu prüfen und unterschrieben zurückzusenden. Soweit der Kunde Kaufmann ist, gelten diese geprüften Pläne als einzig verbindliche Bestell- und Auftragsgrundlage. Ist der Kunde kein Kaufmann, sind die geprüften Pläne nur hinsichtlich Ausführung, Material und Farbe verbindlich. Ungeprüfte Pläne, Zeichnungen und Absprachen sind in Ausführung, Maßen, Farben etc. nicht fertigungsverbindlich.

4. Auftragsbestätigungen


4.1 Beanstandungen von Auftragsbestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Zugang der Auftragsbestätigung, schriftlich geltend zu machen.
4.2 Der Kunde hat auf unser Verlangen die ihm übermittelten Auftragsbestätigungen, Werkzeichnungen und Fertigungspläne zu überprüfen und unterschrieben zurückzusenden. Soweit der Kunde Kaufmann ist, gelten diese geprüften Pläne als einzig verbindliche Bestell- und Auftragsgrundlage. Ist der Kunde kein Kaufmann, sind die geprüften Pläne nur hinsichtlich Ausführung, Material und Farbe verbindlich. Ungeprüfte Pläne, Zeichnungen und Absprachen sind in Ausführung, Maßen, Farben etc. nicht fertigungsverbindlich.

5. Lieferung


5.1 Allgemeines
Die Lieferung mit Spediteuren erfolgt frei Empfangslager des Bestellers. Postlieferung erfolgt franco, Expressgut unfrei. Bei freier Anlieferung geht die Gefahr über mit Ankunft des Fahrzeuges vor dem Empfangslager des Bestellers zu ebener Erde bzw. an der Stelle, die mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbar ist. Teillieferungen sind insoweit zulässig, als sie Lieferfrist und Lieferumfang nicht abändern und dem Kunden die Teillieferung zugemutet werden kann. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten. Lieferung frei Baustelle und frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem LKW befahrbaren Anfuhr Straße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden die befahrbare Anfuhr Straße, so haftet dieser für auftretenden Schaden.
5.2 Liefertermin und Lieferfristen
5.2.1 Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstlieferung, es sei denn, dass wir verbindliche Lieferfristen schriftlich zusagen.
5.2.2 Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen abgerufen wird und vorher der Kunde schriftlich in Verzug gesetzt wurde. Bei Abrufaufträgen beträgt die Abruffrist 3 Monate, falls nicht ausdrücklich andere Termine oder Fristen festgelegt werden. Vom Tag des Abrufs bis zur Lieferung behalten wir uns eine Frist bis zu 8 Wochen vor. Kann die Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, bei der Anlieferung nicht übergeben werden, so hat dieser für alle zusätzlichen Kosten und Schäden aufzukommen. Nach Ablauf der 3-monatigen Abruffrist sind wir berechtigt, wenn kein Abruf erfolgt, nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung von 1 Woche Zahlung zu verlangen, Zug um Zug gegen Versendung der Ware oder Einlagerung. Die Einlagerungskosten hat der Kunde zu tragen.
5.3.3 Unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht.
5.3 Verpackung
Die Ware reist branchenüblich verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Die Rücknahme und Vergütung von Verpackungsmaterial erfolgt nur gemäß besonderer Vereinbarung.
5.4 Transport- und Bruchversicherung
Eine Versicherung gegen Transportschäden, Transportverlust oder Bruch ist vorhanden. Schadens-, Verlust- und Bruchmeldungen sind sofort bei Empfang der Ware schriftlich nach Art- und Umfang an den ausliefernden Spediteur zu richten, und zwar gemäß dem Transportschadensblatt des Versicherers. Folgekosten aus Transportschäden, Transportverlusten oder Bruch sind ausgeschlossen.
5.5 Montagebedingungen
Kann bei Eintreffen eines Montagetrupps durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, die Ware nicht eingebaut werden, so ist der Kunde verpflichtet, die entstandenen und entstehenden Kosten zu übernehmen.

6. Gewährleistung


6. 1 Allgemeines
6.1.1 Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge beseitigen wir den Mangel oder nehmen die Ware zurück und vergüten nach unserer Wahl entweder den gezahlten Preis oder liefern entsprechende mangelfreie Ware nach. Die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen tragen wir. Wir können die Mangelbeseitigung verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. 6.1.2 Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Minderung des Vertrags verlangen, soweit es sich um Bauleistungen handelt. Soweit es sich nicht um Bauleistungen handelt, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
6.1.3 Wir können Mängelbeseitigung verweigern, solange der Kunde nicht den Teil des Kaufpreises bzw. des Werklohnes entrichtet hat, der dem Wert in mangelfreiem Zustand entspricht.
6.1.4 Die falsche Inbetriebnahme, Bedienung und Behandlung unserer Liefergegenstände befreien uns von der Mängelhaftung.
6.1.5 Ware, die als 2. Qualität oder Minderqualität verkauft ist, unterliegt bezüglich der ausdrücklich bezeichneten Minderqualität nicht der Mängelrüge.
6.2 Lieferung ohne Montage
6.2.1 Erfolgt die Lieferung ohne Montage, so gelten die Vorschriften des Kaufvertragsrechtes. Sofern unser Kunde Kaufmann ist, ist er verpflichtet, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen innerhalb einer Frist von 1 Woche nach Übergabe schriftlich anzuzeigen, in jedem Fall aber vor Einbau. Alle nicht offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen hat er innerhalb einer Woche nach Entdeckung schriftlich bei uns anzuzeigen. Sofern unser Kunde nicht Kaufmann ist, ist er verpflichtet, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Übergabe bei uns schriftlich anzuzeigen.
6.2.2 Gewährleistungen unserer Vorlieferanten für Kunststoffprofile und Isoliergläser geben wir so weiter, wie diese uns selbst am Tag der Erstlieferung gegeben werden. Die Gewährleistung für Elektroantriebe und Maschinenbauteile richtet sich nach den Gewährleistungsfristen der Hersteller. Soweit unsere Vorlieferanten uns über die gesetzliche Gewährleistung hinaus Gewährleistungen oder Garantien geben, verpflichten wir uns, diese Ansprüche an den Kunden abzutreten.
6.3 Lieferung mit Montage
6.3.1 Erfolgt die Lieferung mit Montage, so gelten die Vorschriften der Verdingungsordnung 1.2 für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung.
6.3.2 Die Gewährleistung richtet sich nach § 13 VOB/B. Darüberhinausgehende Gewährleistungen unserer Vorlieferanten für Kunststoffprofile und Isoliergläser geben wir so weiter, wie diese uns selbst am Tag der Erstlieferung gegeben werden. Die Gewährleistung für Elektroantriebe und Maschinenbauteile richtet sich nach den Gewährleistungsvorschriften der Hersteller.
Soweit unsere Vorlieferanten uns über die gesetzliche Gewährleistung hinaus Gewährleistungen oder Garantien geben, verpflichten wir uns, diese Ansprüche an den Kunden abzutreten.

7. Rücksendung und Kündigung


7.1 Eine Rücknahme von Maßanfertigung, Sonderanfertigung oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffener Ware ist ausgeschlossen.
7.2 Von uns gelieferte Ware wird nur in tadellosem Zustand nach unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich eines angemessenen Kostenanteils für den Verwaltungsaufwand zur Verrechnung gutgeschrieben.
7.3 Bei Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber vor vollständiger Ausführung können wir die vereinbarte Vergütung verlangen. Wir müssen uns jedoch das anrechnen lassen, was wir infolge der Kündigung des Vertrages an Aufwendungen erspart haben.

8. Zahlung


8.1 Zahlungsplan
Ist einzelvertraglich ein Zahlungsplan vereinbart, so richtet sich die Fälligkeit der Zahlungen nach dem Zahlungsplan. Im Übrigen gelten die Zahlungsbedingungen.
8.2 Zahlungsbedingungen
Unsere Zwischenrechnungen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug in nachgewiesener Höhe zur Zahlung fällig. Unsere Schlussrechnungen sind nach erfolgter Abnahme innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang der Rechnung unter Berücksichtigung der jeweiligen Verträge zur Zahlung fällig. Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen, ausgenommen Rechnungen, denen berechtigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen, beglichen sind. Für die Skontoberechnung ist der Netto- Rechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgeblich. Wechsel und Schecks werden nicht angenommen. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht es gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. Ein Zurückbehaltungsrecht unseres Kunden, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen bis zu 70% der Vertragssumme und Abschlagszahlungen in Höhe der erbrachten Leistungen zu verlangen.
8.3 Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit
Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unseres Kunden zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder Sicherheiten zu fordern.

9. Eigentumsvorbehalt


9.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat.
9.2 Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Kunde mit Wirksamwerden dieser Geschäftsbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns.
9.3 Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Er ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen.
9.4 Jede Beeinträchtigung unserer Rechte, insbesondere Pfändungen, muss der Kunde uns offenbaren bzw. unverzüglich schriftlich anzeigen. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass unser Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache noch besteht. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
9.5 Mit Wirksamwerden dieser Geschäftsbedingungen tritt der Kunde uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur völligen Tilgung unserer Forderungen, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferter Ware gegen seine Abnehmer entstehen ab und zwar in der Höhe des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und vom Kunden veräußerten Ware, zuzüglich 10%. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 10%, so verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.
9.6 Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Auch sind wir berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Dies gilt als Widerrufsrecht nachstehender Einzugsermächtigung.
9.7 Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur solange, als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch uns widerrufen werden. Die eingezogenen Beträge hat der Kunde gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen. Interventionskosten trägt der Kunde.
9.8 Als Veräußerung im Sinne dieser Geschäftsbedingungen gelten auch Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung.
9.9 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand


10.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma.
10.2 Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand der Sitz unserer Firma; diese gilt auch ausdrücklich für alle Fälle von Wechsel- und Scheckklage.
Stand Juli 2020